Honigglas ohne Etikett: Imker vor Gericht

05. April 2018

Wer Honig verkauft, muss auf die Gläser ein Etikett kleben und darauf gesetzlich vorgeschriebene Angaben machen. Außerdem gilt eine Registrierungspflicht bei der Tierseuchenkasse. Ein Imker aus Sachsen landete nun vor Gericht, weil er sich gegen diese Pflichten wehrte.

Die Stammkunden von Imker Klaus S. stört das Etikett auf den Honiggläsern – vor allem beim Abspülen. Deshalb und weil sein Honig auch ohne eine Beschriftung alleine durch die verschiedene Farbe und die Konsistenz der Sorten klar zu unterscheiden sei, hat der Imker darauf verzichtet, ein Etikett zu verwenden. Verkauft hat der Imker seinen Honig sowohl direkt an der Haustür an Privatleute als auch an eine Bäckerei.

Tierseuchenkasse?

Mit der Imkerei hat er bereits 1966 begonnen und sich seitdem nie darum gekümmert, welche Pflichten bei der Registrierung bei der Tierseuchenkasse gelten. So war er dort auch nicht angemeldet.

Als diese beiden Versäumnisse auffielen, wurde ein Bußgeld fällig. Dieses wollte Imker Klaus S. jedoch nicht bezahlen und musste sich dafür nun vor Gericht rechtfertigen. Das Amtsgericht in Dresden hat ihn einem Bericht des Portals „Tag24.de“ zu einer Geldstrafe von insgesamt 285 Euro verurteilt.

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Hätten die Richter ein Auge zudrücken sollen? Oder sollte der Honigverkauf grundsätzlich besser kontrolliert und derartige Verstöße gegen die Honigverordnung öfter geahndet werden? Diskutieren Sie mit auf unserer Facebook-Seite.
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Lesen Sie weiter im Artikel: Diese Pflichtangaben müssen auf das Honigetikett



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