Viele Imkerinnen und Imker hatten eine Umstufung der Asiatischen Hornisse auf Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 befürchtet. Am 24. März ging nun eine entsprechende Mitteilung aus Deutschland an die EU. Wie geht es jetzt mit der Bekämpfung der invasiven Art weiter?
Die Asiatische Hornisse wurde 2016 in der EU als „invasive Art unionsweiter Bedeutung“ eingestuft. Seitdem besteht eine EU-weite Bekämpfungs- und Ausrottungspflicht, für die in Deutschland bisher die Umweltministerien der Länder zuständig waren. Ist die Art in einem Mitgliedstaat bereits weit verbreitet, kann die Ausrottungspflicht jedoch entfallen. Die Art wird dazu auf Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 umgestuft. Dies ist nun in Deutschland geschehen. Die Entscheidung gilt auch für diejenigen Bundesländer, in denen Vespa velutina noch nicht oder nur mit wenigen Nestern aufgetreten ist.
Trotz Umstufung: Bekämpfung von Vespa velutina soll weitergehen
Artikel 19 der EU-Verordnung schreibt allerdings auch vor, dass der Mitgliedstaat Maßnahmen zum Management der invasiven Art vorweisen muss, damit „Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden“. Dabei ist eine Kosten-Nutzen-Analyse der Bekämpfung zwar erlaubt, Vertreter der EU-Kommission machten jedoch gegenüber dem Deutschen Imkerbund (D.I.B.) deutlich, dass die Bekämpfung auch nach einer Umstufung unvermindert weiterlaufen sollte.
Die Maßnahmen für das Management von Vespa velutina wurden in Deutschland – wie auch bei anderen invasiven Arten üblich – durch Vertreter von Bund und Ländern in sogenannten Maßnahmenblättern zusammengefasst. Diese sollen zwar als einheitliche Richtlinie dienen, die Auswahl der Maßnahmen sind allerdings den einzelnen Bundesländern überlassen.
Während der öffentlichen Beteiligung Ende 2024 gingen rund 600 Stellungnahmen beim Anhörungsportal ein. Einzelne Stellungnahmen waren nicht sichtbar, aber der D.I.B. hat seine auf der eigenen Homepage veröffentlicht. Vor allem folgender Punkt im Maßnahmenblatt sorgte für Unmut: „Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden, dabei können jedoch die in diesem Management- und Maßnahmenblatt aufgeführten Maßnahmen Berücksichtigung finden.“ Die Naturschutzbehörden seien also nicht mehr dafür zuständig, Schäden durch Vespa velutina in der Imkerei zu verhindern.
Bekämpfung auf mehr Schultern verteilen
Angesichts des Umfangs der Aufgabe erscheint es durchaus sinnvoll, die Lasten auf mehrere Schultern zu verteilen. So beteiligt sich in Baden-Württemberg das Landwirtschaftsministerium bereits an der Finanzierung der Koordinationsstelle, die Meldungen von Vespa velutina verwaltet. Die Zuständigkeit für eine Bekämpfung, je nach Lage des Nestes, auf unterschiedliche Behörden zu verteilen, wie es das Maßnahmenblatt impliziert, erscheint jedoch kontraproduktiv. Auf D.I.B.-Nachfrage bei den betroffenen Bundesministerien stellte sich zudem heraus, dass diese über den Vorgang nicht unterrichtet waren. Da die Länder für die Bekämpfung zuständig sind, bereitete der Verband entsprechende Schreiben vor, die die Landesverbände nutzen konnten, um ihre Landesministerien zu kontaktieren.
Ministerien waren gegen Umstufung
Auf Anfrage des dbj teilte das Landwirtschaftsministerium von Baden-Württemberg im Februar mit, dass es eine Umstufung von Vespa velutina als für zu früh erachte. „Wir setzen uns dafür ein, den Bekämpfungsdruck weiterhin sehr hoch zu halten. Unserer Erfahrung nach ist dies ohne Umstufung wirkungsvoller zu erreichen“, hieß es in der Antwort des Ministeriums. Entsprechend habe es in der Amtschefkonferenz der Landwirtschaftsministerien der Länder vorgeschlagen, die Umstufung zu verschieben – im Ergebnis ohne Erfolg. Zur Reaktion der übrigen Landwirtschaftsministerien schreibt das Ministerium: „Grundsätzlich erkennen alle Länder an, dass die aktive Bekämpfung weiter vorangetrieben werden muss, um eine weitere Ausbreitung in Deutschland zu verzögern und die Anzahl der Nester gering zu halten.“ Es verweist zudem darauf, dass sich nach einer Umstufung an der Zuständigkeit der Behörden nichts ändern dürfe – diese solle weiterhin bei den Umweltministerien liegen.
Der Deutsche Imkerbund hat die Umstufung bereits als Thema für die anstehende Agrarministerkonferenz eingebracht.
Spie
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