Schlagwort: Bienendieb

bienendieb 4500 euro strafe
08. November 2018

Bienendieb muss 4.500 Euro Strafe bezahl...

Sieben Bienenvölker und zwei leere Beuten hat ein Mann aus Bad Friedrichshall auf insgesamt fünf Beutetouren gestohlen. Das Amtsgericht Heilbronn hat ihn deshalb zu einer statten Geldstrafe verurteilt.

Der Bienendieb gab seine Tat zwar erst zu, als ihm die Richterin androhte, dass die Strafe noch höher ausfallen könnte. Doch die Beweise waren eindeutig. Überführt hat den 50-Jährigen die Wildkameraaufnahmen eines Imkers, dessen Bienenvölker gestohlen wurden.

Insgesamt ist ein Schaden von über 1.300 Euro entstanden. Die Richter verurteilten den Bienendieb zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro. Über das Urteil berichtet der SWR.

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Bienenklau Versicherung

Bienenklau: Wann die Versicherung bezahl...

Das zeitige Frühjahr ist immer wieder auch die Zeit des Bienendiebstahls. Doch wann bekommen Imker dafür einen Schadensersatz?

Imker, die Mitglied in einem Imkerverein sind, bezahlen mit dem Mitgliedsbeitrag auch in die sogenannte Imker-Globalversicherung mit ein. In Deutschland läuft diese Versicherung über den Versicherungsvermittler Gaede & Glauerdt in Hamburg. So müssen sich Imker, die im Falle eines Diebstahl darauf hoffen, einen Schadensersatz ausbezahlt zu bekommen, an die Schadensrichtlinien der Versicherer richten.

Bienendiebstahl festgestellt: Was ist zu tun?

Als erstes sollte man sich dann an den Vereinsvorsitzenden wenden, damit sich dieser als Zeuge den Ort des Geschehens anschauen kann oder einen anderen Zeugen beauftragen kann. Dies muss innerhalb von drei Tagen geschehen.

Bis der Zeuge die Situation nicht begutachtet hat, gilt es den „Tatort“ nicht zu verändern. Er sollte auf Spuren achtet wie Abdrücke der Beuten auf dem Boden oder auf den Unterständen und beispielsweise auf tote Bienen oder Ähnliches, das anzeigt, dass hier Bienenstöcke gestanden haben. Der Zeuge bzw. der Vereinsvorsitzende unterschreibt dann auch auf dem Meldebogen des Schadens, den die beschädigten Imker bei der Versicherung einreichen müssen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung dafür, dass die Versicherung für den entstandenen Schaden bezahlt, ist das Erstatten einer Anzeige bei der Polizei. Das kann man in einer Polizeistelle oder auch online erledigen.…

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