Schlagwort: Efsa

25. April 2018

EuGH bestätigt Verbot der Neonicotinoide

Nachdem sich die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich für ein Freilandverbot der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ausgesprochen haben, stellt sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Einsatz der bienengefährlichen Stoffe entgegen. Chemiekonzerne verlieren eine Klage.

Seit Ende April 2018 ist das Freilandverbot der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam beschlossene Sache. Innerhalb der nächsten drei Monate muss der Einsatz beendet werden. Dieser Beschluss der EU-Mitgliedsstaaten bekam nun nochmals Unterstützung durch ein neues EuGH-Urteil. Die Richter des EU-Gerichts haben eine Klage der Chemiekonzerne Bayer und Syngenta abgewiesen. Diese hatten versucht, die von der EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Anwendungseinschränkungen der drei Neonikotinoide im Nachhinein als nicht rechtens zu erklären. Doch Fehlanzeige, der EuGH erkennt die Begründung der Hersteller der Pflanzenschutzmittel nicht an.

EuGH urteilt: Das Vorsorgeprinzip gilt

So hatten die beiden Konzerne der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine ungenaue und unvollständige Prüfung der Folgen des Einsatzes der Neonicotinoide vorgeworfen. Der EuGH beruft sich jedoch auf das in der EU geltende Vorsorgeprinzip, das es erlaube Anwendungseinschränkungen auch dann zu erlassen, wenn wissenschaftliche Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen.

Seit kurzem ist diese Ungewissheit jedoch beseitigt. Denn die EFSA hat bestätigt, dass die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam als gefährlich für die Bienen gelten.…

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