Schlagwort: Bayer

Teilverbot Neonicotinoide - Foto: stock.adobe.com/Jan M.
10. Mai 2021

EuGH: Teilverbot für Neonicotinoide best...

Der Europäische Gerichtshof hat das Teilverbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bestätigt. Bereits 2018 hatte das Gericht der Europäischen Union das Verbot als gültig erklärt. Daraufhin war der Chemiekonzern Bayer in Berufung gegangen.

Das Teilverbot der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam wurde vergangene Woche am 6. Mai 2021 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz bestätigt. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen EU-Kommission und dem Bayer-Konzern zu Ende.

Bereits 2013 Teilverbot für Neonicotinoide

Schon im Jahr 2013 erließ die EU-Kommission erste Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe. Dagegen hatten die Herstellerfirmen Bayer und Syngenta geklagt – ohne Erfolg. 2018 folgte das Urteil des Gerichtes der Europäischen Union in erster Instanz. Während sich Syngenta damit abfand, reichten die Bayer CropScience AG und Bayer AG erneut Klage ein.

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Der Konzern Bayer hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit um Glyphosat nun einem Vergleich zugestimmt. Die Firma zahlt rund 40 Millionen Dollar, umgerechnet etwa 35 Millionen Euro.

Glyphosat: Hersteller muss auf mögliche Gesundheitsgefahren hinweisen

Bayer war vorgeworfen worden, dass die Etiketten der umstrittenen Produkte irreführende Werbung enthalten hätten. Glyphosat ist in Unkrautvernichtern enthalten, die häufig auch in Gärten eingesetzt werden – meist als Mittel mit dem Namen „Roundup“. Bereits auf dem Etikett der Verpackungen von derartigen Mitteln muss der Hersteller vor möglichen Gesundheitsgefahren hinweisen. Doch das hatte Bayer angeblich versäumt. Die Einigung umfasst Medienberichten zufolge nun auch Änderungen bei der Beschriftung des Produkts.

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