Schlagwort: Wandertechnik

Monatshinweise März Wanderwagen

März – Vorbereitung der Wanderung

Das Wandern ist des Imkers Lust

Welcher Betrieb Kulturtrachten anbaut, erfährt man über die Landwirtschaftsämter – zumindest bezüglich förderfähiger Kulturen. Bei Naturtrachten ist der Kontakt zu Förstern und Wanderobleuten sinnvoll. Nachdem ein geeigneter Standort gefunden ist, muss die Genehmigung zur Aufstellung der Völker vom Eigentümer des jeweiligen Grund und Bodens eingeholt werden. Sollen Völker über die Kreisgrenze transportiert werden, benötigt man nach § 5 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchVO) eine Seuchenfreiheits- bzw. Amtstierärztliche Bescheinigung. Diese wird beim zuständigen Amtstierarzt (Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises, in dem sich die Bienenvölker bisher befinden) beantragt und spätestens unmittelbar nach dem Anwandern an den Amtstierarzt geschickt, in dessen Kreis die Völker gebracht wurden. Wichtig: Vor der Wanderung abklären, ob es im Zielgebiet einen Faulbrutsperrbezirk gibt. Denn in diesen hineinzuwandern ist laut § 11 BienSeuchVO untersagt und kann neben einer Geldstrafe dazu führen, dass die Völker über längere Zeit nicht zurückgeholt werden dürfen. Auch der Schutzbereich einer Landbelegstelle ist tabu. Über dessen Grenzen kann ebenfalls das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des jeweiligen Kreises oder der Kreis-Wanderobmann Auskunft geben.

Am Wanderstand ist ein Schild mit Name, Anschrift und Völkerzahl des Imkers gut sichtbar anzubringen (§ 5a BienSeuchVO). In einigen Bundesländern gelten darüber hinausgehende Bestimmungen.…

Weiterlesen >>