Glyphosat erst 2023 verboten

05. September 2019

Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen und möchte den Einsatz von Pestiziden stark reduzieren. Der Unkrautvernichter Glyphosat soll in privaten Gärten verboten werden – auf den Äckern allerdings erst 2023.

Das Aktionsprogramm Insektenschutz von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist auf den Weg gebracht. Union und SPD haben es im Bundeskabinett verabschiedet. Im Fokus steht dabei die Einschränkung von Pestiziden in der Landwirtschaft schrittweise um 75 Prozent. Ein sofortiges Verbot des umstrittenen Totalherbizids Glyphosat hat sich allerdings nicht durchgesetzt. Dieses wird erst mit dem Auslaufen der EU-Zulassung im Jahr 2023 greifen. In Haus- und Kleingärten möchte Schulze es allerdings früher gelten lassen.

Kein Glyphosat in Haus- und Kleingärten mehr

Das Aktionsprogramm Insektenschutz umfasst unter anderem die Wiederherstellung von Lebensräumen für Insekten und die Stärkung von Schutzgebieten, die Minderung der Anwendung von Pestiziden und Schadstoffeinträgen in Böden und Gewässer sowie die Reduktion der Lichtverschmutzung. „Außerdem soll das Aktionsprogramm dazu beitragen, bestehende Wissenslücken über das Insektensterben zu schließen und ein bundesweit einheitliches Insektenmonitoring einzuführen“, teilt das Bundesumweltministerium mit. Schon im Herbst vergangenes Jahres hat Schulze Details des Aktionsprogramms vorlegt. Noch 2019 sollen erste Maßnahmen umgesetzt werden. Ausgestattet sein soll es insgesamt mit 100 Millionen Euro. Davon sollen 25 Millionen Euro in Forschung und Monitoring fließen.

Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) werten das Aktionsprogramm allerdings als nicht ambitioniert genug. „Das nun vorgelegte Aktionsprogramm reicht nicht aus, um eine Trendumkehr beim Insektenschutz einzuleiten und die weitere Ausrottung zu verhindern“, kritisiert Olaf Bandt, Geschäftsführer für Politik und Kommunikation beim BUND. Dennoch wertet er es als positiv, dass ab 2021 Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Schutzgebieten verboten und verbindliche Mindestabstände zu Gewässern von fünf Metern bei dauerhafter Begrünung oder zehn Meter ohne diese eingeführt werden sollen.

Details zum Aktionsprogramm können hier nachgelesen werden.>>>

jtw