Das Insektenschutzgesetz – eine erste Einigung

11. Februar 2021

Das Kabinett hat sich auf einen Entwurf für Gesetzesänderungen zum Insektenschutz geeinigt. Ohne Änderungen wird das Insektenschutzgesetz aber wohl nicht in Kraft treten.

Nach langem Streit zwischen dem Bundeslandwirtschafts– und dem Bundesumweltministerium hat sich das Kabinett auf das Insektenschutzgesetz geeinigt. Die Einigung kam offenbar erst auf Druck von Kanzlerin Angela Merkel zustande. Allerdings scheint eines bereits sicher: Der vorgestellte Kompromiss wird wohl noch einige Änderungen durchlaufen.

Die Eckpunkte des Insektenschutzgesetzes

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – besser bekannt als: Insektenschutzgesetz – besteht aus zwei Teilen. Es umfasst eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und eine überarbeitete Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Zukünftig soll der Einsatz von Herbiziden und Insektiziden, die schädlich für Bestäuber sind, unter anderem in Naturschutzgebieten, Nationalparken und gesetzlich geschützten Biotopen verboten sein. Für FFH-Gebiete gilt das Verbot zunächst nur für Grünland und Waldgebiete.
  • „Artenreiches Grünland“, Streuobstwiesen und Trockenmauern werden gesetzlich unter Biotopschutz gestellt.
  • Innerhalb eines Gewässerschutzstreifens von zehn Metern Breite bis zur Böschungsoberkante von Gewässern dürfen keine Pflanzenschutzmittel mehr angewandt werden. Bei dauerhaft begrünten Randstreifen verringert sich die Breite auf fünf Meter.
  • Der Einsatz von Glyphosat soll eingeschränkt und ab Anfang 2024 vollständig verboten werden.
  • Die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten soll künftig eingedämmt werden.

Bauernverbände protestieren gegen Insektenschutzgesetz

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Die Umweltverbände zeigen sich im Allgemeinen zufrieden mit dem Gesetzespaket. Man habe zwar mehr erhofft, aber das Gesetz sei der richtige Weg, heißt es von deren Seite. Dagegen gibt es lautstarke Proteste auf Seite der Bauernverbände. „Die Strategie der Bundesumweltministerin, den Insektenschutz mit Verboten durchzusetzen, halten wir für grottenfalsch und sogar für gefährlich“, sagte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes. Seit Ende Januar sind Landwirte in Berlin und anderen Städten mit ihren Treckern unterwegs, um gegen das Insektenschutzgesetz zu protestieren.

Kritik aus den Bundesländern

Aber auch aus den Bundesländern, in denen die Landwirtschaft eine größere Rolle spielt, kommt Kritik. So kündigte Peter Hauk (CDU), Landwirtschaftsminister Baden-Württembergs, bereits an, er werde dem Gesetz ohne Änderungen im Bundesrat nicht zustimmen. Tatsächlich ist der Bund vor allem bei der Änderung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung auf den Bundesrat angewiesen. Auch aus Niedersachsen kamen ablehnende Worte. Dort sehe man den gerade errungenen „Niedersächsischen Weg“ als gefährdet an. Die Umweltorganisationen BUND und NABU, die als Partner am „Niedersächsischen Weg“ beteiligt sind, verwehrten sich allerdings dagegen, diesen politisch zu instrumentalisieren und gegen eine Regelung auf Bundesebene auszuspielen.

Klöckner: Kooperative Lösungen erhalten vor Ort Vorzug

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte, dass die geforderten kooperativen Ansätze für die Landwirtschaft im Gesetzpaket enthalten seien: „Mir ist es wichtig, dass kooperativen Lösungen vor Ort der Vorzug vor Ordnungsrecht gegeben wird. Viele Länder haben hier bereits sehr sinnvolle Regelungen getroffen, die wir durch Bundesrecht nicht in Frage stellen wollen. Wo Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss für Land- und Forstwirte eine finanzielle Förderfähigkeit erhalten bleiben.“ So soll es entsprechende Ausnahmeklauseln für die Länder geben.

Kanzlerin Angela Merkel wird in der kommenden Woche alle Bauernverbände und Agrarminister zu einer Videokonferenz einladen. Da das Gesetz noch durch den Bundestag und den Bundesrat muss, drängt die Zeit – andernfalls kann es vor dem Ende der Legislatur nicht mehr umgesetzt werden.

spie

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