Keine Mehrheit für weitere Zulassung von Glyphosat

16. Oktober 2023

Der Vorschlag der EU-Kommission, das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat weiter zuzulassen, fand keine Mehrheit bei den Mitgliedsstaaten. So geht es nun weiter.

„Glyphosat schädigt unzweifelhaft die Biodiversität. Deshalb hat Deutschland der Genehmigungsverlängerung von Glyphosat so wie zahlreiche andere Mitgliedsstaaten nicht zugestimmt“, betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in seiner Mitteilung dazu, dass einige Mitgliedsstaaten Bedenken gegen die Wiederzulassung von Glyphosat angemeldet hatten.

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DBJ Ausgabe 5/2024

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Am 15. Dezember 2023 läuft die Zulassung von Glyphosat in der EU aus. Derzeit müssen die Länder darüber abstimmen, ob sie die Zulassung um weitere Jahre genehmigen. Die EU-Kommission selbst hatte dies erst kürzlich empfohlen. Doch dieser Vorschlag hat im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel von Vertretern der EU-Staaten keine qualifizierte Mehrheit gefunden.

Keine erneute Zulassung von Glyphosat: Artenvielfalt erhalten

Nun muss der sogenannte Berufungsausschuss über den Vorschlagsentwurf beraten und auch hier ist für eine Entscheidung eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Der Berufungsausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Länder zusammen. Sollte auch hier keine mehrheitliche Entscheidung erzielt werden, wird nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) ein Kollegium der EU-Kommissare über die Wiederzulassung beschließen. Das Verfahren muss nun zeitnah weitergehen, da die aktuelle Zulassung nicht mehr lange gültig ist.

Das BMEL weist im Zusammenhang mit seiner Entscheidung, nicht für die Wiederzulassung zu stimmen, auf Folgen für die Artenvielfalt hin. Diese seien noch immer nicht ausreichend untersucht. „Bisher steht auf EU-Ebene keine anerkannte wissenschaftliche Methode zur Bewertung des Risikos für die Artenvielfalt zur Verfügung“, heißt es in der Mitteilung. Solange nicht ausgeschlossen werden könne, dass Glyphosat der Biodiversität schadet, sollte man deshalb keine Wiedergenehmigung von Glyphosat anstreben. Das Ministerium verweist zudem daraus, dass ein Wirtschaften mit weniger beziehungsweise ohne Glyphosat möglich ist und dass man damit langfristig die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme sichere.

jtw

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