Leitlinien für den Bienenschutz

04. Juli 2023

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine überarbeitete Version ihres Leitfadens zur Bewertung von Risiken für Bienen durch Pflanzenschutzmittel vorgelegt.

Der Leitfaden legt fest, welche Studien Antragsteller für Pestizide erstellen müssen, wenn nach einer ersten Bewertung ein hohes Risiko für Bienen nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei sollen sowohl akute als auch chronische Auswirkungen auf die unterschiedlichen Entwicklungsstadien der Bienen untersucht werden, darunter auch mögliche langfristige Risiken sogenannter subletaler Dosen. Nach einem abgestuften Vorgehen soll mit einer einfachen, konservativen Bewertung begonnen werden, um dann zu komplexeren Bewertungen überzugehen. Voraussetzung: Man kann ein hohes Risiko nicht ausschließen.

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DBJ Ausgabe 5/2024

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Bienenschutz statt „unangenehme Auswirkungen“ durch Pestizide

Die EFSA hatte im Jahr 2013 ihren ersten Leitfaden veröffentlicht. Dessen Annahme haben einige Mitgliedstaaten jedoch immer wieder blockiert. Schließlich bat die Europäische Kommission 2019 die EFSA, den Leitfaden zu überarbeiten und dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Im Oktober 2022 gab es eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Dokuments. Deren Ergebnisse flossen ebenfalls in das endgültige Dokument für mehr Bienenschutz ein.

Nach den Rechtsvorschriften der EU dürfen Pestizide nur dann zugelassen werden, wenn eine Risikobewertung keine „unannehmbaren Auswirkungen“ auf die Umwelt bestätigt. Allerdings war der Begriff „unannehmbare Auswirkungen“ bislang nicht klar definiert. Diesbezüglich einigte man sich nun darauf, dass die Größe von Honigbienen-Völkern nach einer Pestizidexposition um höchstens zehn Prozent zurückgehen darf. Andernfalls seien die Auswirkungen nicht akzeptabel. Für Hummeln und Solitärbienen konnte aufgrund fehlender Daten vorerst jedoch kein klarer Schwellenwert definiert werden. Die Leitlinien müssen die Mitgliedstaaten nun noch bestätigen.

spie

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