Schlagwort: Urteil

Manuka-Honig in Fässern
05. September 2019

Strafe für gefälschten Manuka-Honig

Die neuseeländische Firma Evergreen Life wurde für die Verfälschung von Manuka-Honig zu einer Strafe von 372.500 Neuseeland-Dollar (223.500 Euro) verurteilt.

Die Firma und einer ihrer Manager hatten sich zuvor für schuldig erklärt. Sie hatten dem Honig synthetische Substanzen zugesetzt, um dessen Marktwert zu steigern. Die zugesetzten Substanzen können nur durch spezielle Untersuchungsmethoden von den natürlichen Substanzen unterschieden werden.

Das Urteil gilt als ein Meilenstein im Kampf gegen verfälschten Manuka-Honig. Es handelt sich um das erste Gerichtsverfahren in Neuseeland überhaupt, das sich mit Honigverfälschung beschäftigt.

33 Tonnen gefälschter Manuka-Honig entsorgt

Die Untersuchungen in diesem Fall begannen bereits 2016. Der betroffene Honig wurde zurückgerufen – darunter auch Ware, die bereits in die USA, nach China, Korea, Australien und Singapur exportiert worden war. Durch die Verfälschung stieg der Gewinn der Firma um schätzungsweise 420.000 Euro.

Rund 33 Tonnen Honig wurden durch die Behörden bereits entsorgt. Weitere 60 Tonnen werden noch zurückgehalten und wahrscheinlich ebenfalls vernichtet.

spie

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bienendieb 4500 euro strafe
08. November 2018

Bienendieb muss 4.500 Euro Strafe bezahl...

Sieben Bienenvölker und zwei leere Beuten hat ein Mann aus Bad Friedrichshall auf insgesamt fünf Beutetouren gestohlen. Das Amtsgericht Heilbronn hat ihn deshalb zu einer statten Geldstrafe verurteilt.

Der Bienendieb gab seine Tat zwar erst zu, als ihm die Richterin androhte, dass die Strafe noch höher ausfallen könnte. Doch die Beweise waren eindeutig. Überführt hat den 50-Jährigen die Wildkameraaufnahmen eines Imkers, dessen Bienenvölker gestohlen wurden.

Insgesamt ist ein Schaden von über 1.300 Euro entstanden. Die Richter verurteilten den Bienendieb zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro. Über das Urteil berichtet der SWR.

Mehr zum Thema Bienendiebstahl und wann die Versicherung Imkern einen Ersatz bezahlt, lesen Sie hier.

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Honigglas ohne Etikett
05. April 2018

Honigglas ohne Etikett: Imker vor Gerich...

Wer Honig verkauft, muss auf die Gläser ein Etikett kleben und darauf gesetzlich vorgeschriebene Angaben machen. Außerdem gilt eine Registrierungspflicht bei der Tierseuchenkasse. Ein Imker aus Sachsen landete nun vor Gericht, weil er sich gegen diese Pflichten wehrte.

Die Stammkunden von Imker Klaus S. stört das Etikett auf den Honiggläsern – vor allem beim Abspülen. Deshalb und weil sein Honig auch ohne eine Beschriftung alleine durch die verschiedene Farbe und die Konsistenz der Sorten klar zu unterscheiden sei, hat der Imker darauf verzichtet, ein Etikett zu verwenden. Verkauft hat der Imker seinen Honig sowohl direkt an der Haustür an Privatleute als auch an eine Bäckerei.

Tierseuchenkasse?

Mit der Imkerei hat er bereits 1966 begonnen und sich seitdem nie darum gekümmert, welche Pflichten bei der Registrierung bei der Tierseuchenkasse gelten. So war er dort auch nicht angemeldet.

Als diese beiden Versäumnisse auffielen, wurde ein Bußgeld fällig. Dieses wollte Imker Klaus S. jedoch nicht bezahlen und musste sich dafür nun vor Gericht rechtfertigen. Das Amtsgericht in Dresden hat ihn einem Bericht des Portals „Tag24.de“ zu einer Geldstrafe von insgesamt 285 Euro verurteilt.

Was halten Sie von diesem Urteil?

Hätten die Richter ein Auge zudrücken sollen? Oder sollte der Honigverkauf grundsätzlich besser kontrolliert und derartige Verstöße gegen die Honigverordnung öfter geahndet werden?…

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