Bekämpfungspflicht für Vespa velutina soll entfallen

26. April 2024

Zahlreiche Königinnen der asiatischen Hornisse und auch erste Embryonester wurden in diesem Frühjahr bereits entdeckt und entfernt. Vespa velutina breitet sich aus. Dennoch planen die deutschen Behörden eine Abschaffung der Bekämpfungspflicht. Stattdessen soll ein Managementplan greifen. Der Deutsche Imkerbund warnt allerdings vor diesem Schritt.

In der Europäischen Union ist Vespa velutina als invasive Art unionsweiter Bedeutung eingestuft. Man muss sie daher gemäß EU-Verordnung 1143/2014 bekämpfen. Diese Bekämpfungspflicht soll jedoch in absehbarer Sicht fallen, wie der Deutsche Imkerbund mitteilt. Demnach erarbeitet die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz zurzeit einen Managementplan, der nach der Abschaffung der Bekämpfungspflicht gelten soll.

Managementplan soll Bekämpfungspflicht ablösen

Da Vespa velutina jedoch für die Imkerei eine Gefahr darstellt – die asiatische Hornisse ernährt sich unter anderem von Honigbienen – sowie für die Biodiversität und die menschliche Gesundheit, hält der Deutsche Imkerbund es für wichtig, die asiatische Hornisse weiterhin zu bekämpfen.

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Der Verband hat deshalb das Bundesumweltministerium um eine Aussprache gebeten. „Deutschland wäre unseres Wissens der erste EU-Staat, der die Bekämpfungspflicht offiziell abschaffen würde. Die Aufhebung würde bundesweit gelten, also auch für Bundesländer, in denen Vespa velutina noch nicht aufgetreten ist oder bislang nur vereinzelt gesichtet wurde“, teilt der Imkerbund mit. Er möchte nach eigenen Angaben sichergehen, dass die Bekämpfung weiterhin so abläuft, dass die Probleme für die Imkerei, die Umwelt und die menschliche Gesundheit gering bleiben.

Imkerbund möchte Bekämpfungspflicht beibehalten

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat laut Mitteilung des Imkerbundes eine Methodik zur Feststellung entwickelt, ob eine invasive Art als „noch nicht etabliert“ gilt und ob man die Zielvorstellung der EU-Verordnung über invasive Arten erfüllen kann. Nach Ansicht des BfN geht es bei der Verordnung eher um die Bekämpfung von Einzelfunden einer invasiven Art, Vespa velutina sei in Deutschland aber bereits etabliert. Die Abschaffung der Bekämpfungspflicht gilt nach Angaben des BfN dann bundesweit, auch wenn die Hornissen in einigen Bundesländern noch gar nicht aufgetaucht ist. Wie und in welchem Umfang man den Managementplan anschließend umsetzt, bleibt dann den einzelnen Bundesländern überlassen. „Hier gilt es, sich für ein weiteres Vorgehen gegen Vespa velutina einzusetzen“, plädiert der Imkerbund.

Darüber hinaus weist der Deutsche Imkerbund erneut darauf hin, dass in Deutschland – neben mechanischen oder thermischen Verfahren – lediglich ein einziges Altmittel zur legalen Abtötung von Hornissennestern auf dem Markt verfügbar ist, das allerdings nur in Innenräumen eingesetzt werden darf. Ein zugelassener Wirkstoff gegen Vespa velutina fehlt. Der Imkerbund hat daher das Umweltbundesamt und die Bundesstelle für Chemikalien kontaktiert, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Daraufhin habe auch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz das Thema schließlich aufgegriffen.

Darüber hinaus fehlt auch eine ausgearbeitete (Teil)sachkunde zur Entfernung von Nestern der asiatischen Hornisse, wie der Imkerbund informiert. Auch hier bat der Verband das Amt aktiv zu werden, da diese Sachkunde notwendig ist, um die gute fachliche Praxis zur Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse zu erlernen und die Erlaubnis für den Einsatz zugelassener Wirkstoffe zu erhalten.

jtw

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