Mittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid dürfen nicht mehr in die Blüte gespritzt werden. Bis wann genau darf noch gespritzt werden? Was ist jetzt wichtig? Und wie begründet das BVL die Entscheidung?
Die Pflanzenschutzmittel Mospilan und Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid dürfen nicht in die Blüte gespritzt werden. Dies hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 12. März entschieden. Nun liegt uns die Begründung des BVL vor.
Darin heißt es: „Der Anwendungszeitraum wurde angepasst, da eine Behandlung gegen den Rapsglanzkäfer zum Schutz der Blütenknospen nach Beginn der Rapsblüte meistens keinen ausreichenden Effekt mehr hat. Somit entspricht die Behandlung zum Zeitpunkt der Blüte in der Regel nicht mehr der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (§ 3 PflSchG). Die Änderung folgt somit dem Minimierungsgebot.“
Befürchtungen: Rückstände von Acetamiprid im Honig
Die Entscheidung war noch offen, als unsere Ausgabe 04/2021, in der wir das Thema rund um Acetamiprid und Blütenspritzungen ausführlich erörtert haben, in Druck ging. Dr. Klaus Wallner von der Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim freut sich über die Entscheidung, da er andernfalls Probleme mit Rückständen im Honig befürchtete. „Ich bin erstaunt, dass da jetzt doch so schnell eine Entscheidung getroffen wurden“, sagt Wallner. „Offensichtlich gab es da doch etwas Druck. Wichtig ist aber, dass die Information auch wirklich alle Landwirte erreicht.“ Die Entscheidung wurde zumindest von einigen landwirtschaftlichen Zeitschriften verbreitet. Die Änderung soll zudem ab Anfang April mit der nächsten Aktualisierung auch in der Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL zu finden sein.
Proteste gegen Acetamiprid
Gegen die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Acetamiprid hatten unter anderem die Aurelia-Stiftung und der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) protestiert. „Unsere Forderung, die Anwendung von Acetamiprid in der Rapsblüte zu unterbinden, wurde endlich umgesetzt“, erklärt Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des DBIB. „Noch mehr Freude würde es uns bereiten, wenn das BVL auch noch die Notfallzulassungen von Insektengiften, die von der EU bereits verboten sind, generell unterbinden würde.“
Bis wann darf gespritzt werden?
Die Mittel mit Acetamiprid dürfen zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers nur noch vom Kulturstadium BBCH 51 „Hauptinfloreszenz inmitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 59 „Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“ ausgebracht werden. Was diese Stadien genau bedeuten, ist hier auf der Seite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erklärt.
spie
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