Diese Insekten sind als Lebensmittel zugelassen

15. März 2023

Insekten gelten als nachhaltige Proteinquelle. Weltweit werden sie verzehrt. Mittlerweile haben vier Insekten in der EU auch eine Zulassung als Zutat in Lebensmitteln.

Vor allem als Insektenburger und damit als direkter Fleischersatz sind Insekten als Lebensmittelzutat bekannt geworden. Sie pur oder einfach nur geröstet aus der Pfanne zu verzehren, ist hierzulande noch nicht verbreitet. Mittlerweile haben vier Insekten aber eine Zulassung für den EU-Markt bekommen und können damit als Zutat in Lebensmitteln zum Einsatz kommen. Die Zulassungen gelten jeweils für bestimmte Darreichungsformen.

Insekten mit Lebensmittelzulassung

Das sind die vier Insekten, die als Lebensmittelzutat zugelassen sind:

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DBJ Ausgabe 4/2024

Aktuelle Ausgabe

  • der Mehlkäfer (Tenebrio molitor): Er darf seit Juni 2021 im Larvenstadium getrocknet verwendet werden.
  • die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria): Sie darf seit November 2021 in gefrorener und getrockneter Form oder pulverförmig verwendet werden.
  • die Hausgrille (Acheta domesticus): Seit Februar 2022 darf auch sie gefroren, getrocknet oder pulverförmig Lebensmittelzutat sein. Außerdem gibt es eine neue Durchführungsverordnung 2023/5, die auch das teilweise entfettete Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) für den EU-Markt freigibt.
  • der Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus): Er hat seit Januar 2023 eine Zulassung für Lebensmiitel in gefrorener, pastenartiger, getrockneter oder pulverisierter Form.

Bislang sind in Deutschland noch viele Verbraucher skeptisch, wenn es um den Verzehr von Insekten geht. So verlangen die Vorschriften auch, dass ihre Verwendung in der Zutatenliste klar und verständlich angegeben werden muss – mit deutschem und lateinischem Namen und auch inklusive der Darreichungsform.

Insekten als Lebensmittel: Eis mit Hausgrillen

Dennoch wächst auch bereits die Neugier und Lebensmittelhersteller beginnen zu experimentieren. So hat ein Eisdielenbesitzer erst kürzlich ein Grillen-Eis auf den Markt gebracht und damit für Aufsehen gesorgt.

Essbar sind – neben den genannten Insekten – übrigens auch Drohnen. Angebraten in der Pfanne sollen die Maden geschmacklich sehr nahe an Rührei herankommen. Nimmt man die Puppen, entsteht ein sehr nussiger Geschmack. Einen ausführlichen Beitrag dazu inklusive Rezept finden Sie in der DBJ-Ausgabe 4/2018.

jtw

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