EuGH bestätigt Verbot der Neonicotinoide

25. April 2018

Nachdem sich die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich für ein Freilandverbot der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ausgesprochen haben, stellt sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Einsatz der bienengefährlichen Stoffe entgegen. Chemiekonzerne verlieren eine Klage.

Seit Ende April 2018 ist das Freilandverbot der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam beschlossene Sache. Innerhalb der nächsten drei Monate muss der Einsatz beendet werden. Dieser Beschluss der EU-Mitgliedsstaaten bekam nun nochmals Unterstützung durch ein neues EuGH-Urteil. Die Richter des EU-Gerichts haben eine Klage der Chemiekonzerne Bayer und Syngenta abgewiesen. Diese hatten versucht, die von der EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Anwendungseinschränkungen der drei Neonikotinoide im Nachhinein als nicht rechtens zu erklären. Doch Fehlanzeige, der EuGH erkennt die Begründung der Hersteller der Pflanzenschutzmittel nicht an.

EuGH urteilt: Das Vorsorgeprinzip gilt

So hatten die beiden Konzerne der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine ungenaue und unvollständige Prüfung der Folgen des Einsatzes der Neonicotinoide vorgeworfen. Der EuGH beruft sich jedoch auf das in der EU geltende Vorsorgeprinzip, das es erlaube Anwendungseinschränkungen auch dann zu erlassen, wenn wissenschaftliche Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen.

Seit kurzem ist diese Ungewissheit jedoch beseitigt. Denn die EFSA hat bestätigt, dass die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam als gefährlich für die Bienen gelten. Deshalb hat der zuständige die EU-Ausschuss ein Verbot für den Einsatz im Freiland für die drei Neonicotinoide ausgesprochen. Es gilt nach einer Übergangsfrist von drei Monaten in der gesamten EU. Dann dürfen die bienengefährlichen Wirkstoffe nicht mehr unter freiem Himmel eingesetzt werden. Für den Einsatz in Gewächshäusern sind sie allerdings weiterhin erlaubt.

Neonicotinoide: Efsa erkennt ein eindeutiges Risiko für Bienen

Genau dies kritisieren Naturschutzverbände wie der Nabu. Er sieht die Gefahr, dass die Stoffe über Abwässer oder ähnliches ausgetragen werden. Zudem reiche ein Verbot von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht aus. „Wenn die Bundesregierung es mit dem Schutz von Bienen und Insekten ernst meint, müssen alle Neonicotinoide und ähnlich wirkenden Insektizide komplett vom Markt verschwinden. Bei dem extremen Rückgang der Insekten können wir es uns es nicht mehr leisten, weiterhin derartig gefährliche Stoffe einzusetzen“, warnte der Nabu, nachdem die Entscheidung zum Freilandverbot der drei Neonicotinoide bekannt wurde.

Im März hatte die Efsa ihre lang erwartete Risikoeinschätzung zu den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam veröffentlicht. Das Urteil lautet: Die drei Neonicotinoide stellen ein eindeutiges Risiko für Bienen dar. Die Bewertungen der Efsa beziehen sich sowohl auf Hummeln und Solitärbienen als auch auf Honigbienen. Die Forscher analysierten Rückstände in Blütenpollen und Nektar, den Staubdrift während der Aussaat und der Ausbringung von behandeltem Saatgut sowie die Wasseraufnahme.

Mehr zur neuesten Efsa-Bewertung lesen Sie auf der offiziellen Webseite.



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