Thiacloprid: Verkaufsverbot für Pflanzenschutzmittel

03. März 2016

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Ende Februar für eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Sie alle enthalten das Neonicotinoid Thiacloprid.

Im Jahr 2013 schränkte die EU-Kommission die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe aus der Klasse der Neonicotinoide enthalten, ein. Konkret geht es um die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. 2017 steht eine Neubewertung durch die EFSA an. Mittel, die das Neonicotinoid Thiacloprid enthalten, waren bislang im Handel erhältlich.

Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) allerdings einige davon vom Markt genommen. Auf Anfrage teilte das BVL mit, dass der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgte. Konkret geht es um das Mittel „Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“ und einige Vertriebserweiterungen.

Einsatz im Haus- und Kleingarten

Schon Mitte vergangenen Jahres hat das Amt die Zulassung für die Produkte widerrufen, doch bis zum 21. Februar 2016 durften diese noch abverkauft werden. Darunter sind Mittel wie „Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“, „Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Calypso“ oder „ETISSO Schädlings-frei SC“. Die gesamte Liste der Mittel, für die nun ein Verkaufsverbot gilt, ist im Internet unter bvl.bund.de erhältlich.

„Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“ konnte laut Produktbeschreibung als Spritzmittel im Haus und im Garten eingesetzt werden. Als Gießmittel wird es direkt auf die Erde gegossen. Es wirkt als Kontakt- und Fraßgift, so dass auch Bienen beim Bestäuben und Nahrungsammeln damit in Berührung kommen könnten.

Das Mittel und seine Produkterweiterungen haben eine systemische Wirkung, dringen also tief in die behandelten Pflanzen ein. Nach Angaben des BVL waren sie für Anwendungen in Kartoffeln, Salaten, Kohlgemüse (außer Kohlrabi), Tomaten, Gemüsepaprika, Auberginen und Zierpflanzen ausschließlich im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen.

Bienen verlieren die Orientierung

Nach Forschungen von Professor Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin beeinflussen Neonicotinoide das Orientierungsverhalten der Bienen und anderer bestäubender Insekten. Menzel untersuchte die Wirkung der beiden derzeit verbotenen Neonicotinoide Imidacloprid und Clothianidin sowie des Wirkstoffs Thiacloprid.

Menzel stellte fest, dass die Bienen, nachdem sie Zuckerwasser mit Imidacloprid, Clothianidin und Thiacloprid zu sich genommen hatten und an eine andere Stelle versetzt wurden, nicht mehr auf direkten Weg zum Bienenstock fanden.

Bestätigt wurden diese Ergebnisse durch Untersuchungen des Forscherteams um Dave Goulsen, das sich mit dem Verhalten von Hummeln befasst hatte, die mit Neonicotinoiden gefüttert wurden. Auch bei Ihnen war das Orientierungsverhalten gestört.

Andere Wissenschaftler relativieren die kritische Einschätzung. „Natürlich gibt es subletale Effekte“, sagt Dr. Werner von der Ohe vom LAVES – Institut für Bienenkunde in Celle. „Aber nicht nur bei Thiacloprid, sondern bei jedem Insektizid.“ Thiacloprid sei nach seiner Einschätzung für Bienen sogar recht gut verträglich.

Lesen Sie hier, was Sie in der aktuellen Ausgabe des Bienenjournal-Hefts erwartet:

» Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe

TOP-THEMEN im Mai-Heft

1. Schwerpunkt Königinnen

Viele haben Respekt vor der Aufzucht eigener Königinnen, schließlich kann dabei einiges schiefgehen. Wir helfen Ihnen mit Tipps, Fragen und Antworten zum Einstieg in die Vermehrung und Erfahrungsberichten aus der Praxis.

2. Honigtest in der Kritik

Ende März verteilte Stiftung Warentest gute Noten an Discounterhonige. Wie kann es sein, dass dort keine Verfälschungen gefunden wurden? Wir haben die Stellungnahmen der Verbände zusammengefasst und sprachen mit Stiftung Warentest.

3. Meldepflicht

In Sachsen-Anhalt gibt es eine Meldepflicht für Wanderimkereien. Wie es dazu kam und was dort jetzt für die Imkerpraxis gilt, hat das dbj zusammengefasst.

 

Neugierig geworden? Hier einen Blick ins Heft werfen


Themen: