Schlagwort: Pestizidverbot

Agrarwende jetzt: Protestaktion vor dem Reichstag Foto: Sebastian Spiewok
23. Januar 2022

Agrarwende jetzt! Protestaktion vor dem ...

Die jährliche Demonstration von „Wir haben es satt“ fiel aus, doch das Bündnis „Wir haben es satt“ machte mit einer Protestaktion vor dem Berliner Reichstag auf seine Forderungen zur Agragwende aufmerksam.

Zur Mittagsstunde formten 150 Strohballen am Berliner Reichstagsufer den klaren Aufruf an die Bundesregierung: „Agrarwende jetzt!“. 70 Meter lang und 4,5 Meter hoch ist der Schriftzug. Zuvor waren bereits rund 25 Traktoren aus dem Berliner Umland zum Bundeslandwirtschaftsministerium gefahren, um Bundesagrarminister Cem Özdemir und seinen Staatsministerinnen eine Protestnote des Bündnisses „Wir haben es satt!“ zu übergeben. Es war das erste Mal, dass die gesamte Ministeriumsspitze eine Wir-haben-es-satt-Demonstration empfing. Das Wir-haben-es-satt-Bündnis besteht aus rund 60 landwirtschaftlichen und anderen Trägerorganisationen und wird von zahlreichen weiteren Organisationen unterstützt. Es bezeichnet sich selbst als eine der größten Protestbewegungen in Europa.

Wir haben es satt: Staffellauch statt Demonstration

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DBJ Ausgabe 5/2024

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Traktor Bienengiftiger Wirkstoff zugelassen
21. August 2019

Bienengiftiger Wirkstoff zugelassen: BUN...

18 Pflanzenschutzmittel haben im Februar dieses Jahres eine Neuzulassung für den deutschen Markt bekommen  darunter auch das Insektizid Alfatac 10 EC mit dem Wirkstoff alpha-Cypermethrin. Es gilt als bienengefährlich und schädigend für verschiedenste Nutzinsekten und Wildbienen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen die Zulassung eingereicht.

Damit Alfatac 10 EC so wenig wie möglich angewendet wird, hat der Naturschutzverband einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Das Ziel: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) soll die Zulassung des Mittels, die es erst vor einigen Wochen befristet, bis zum Jahresende erteilt hat, zurückziehen.

Auflagen des Umweltbundesamts nicht einzuhalten

Mit Blick auf das Artensterben hält es der BUND für mehr als unverantwortlich, ein bienengefährliches Pestizid zuzulassen. Er hält die erteilte Zulassung für rechtswidrig. Auflagen des Umweltbundesamts, das der Zulassung eigentlich zustimmen muss, können nicht eingehalten werden. So hatte die Behörde als Ausgleich für die Zulassung gefordert, dass Landwirte, wenn sie das Mittel anwenden, auf mindestens zehn Prozent ihrer Betriebsflächen ökologische Ausgleichsflächen schaffen müssen mit Ackerrandstreifen oder Brachen, die den Insekten Nahrung und Nistplätze bieten.

Bienensterben: Wildbienen besonders bedroht

Da die Landwirte die Bepflanzung ihrer Flächen aber ein Jahr im Voraus planen und zwischen dem Zeitpunkt der Zulassung und des Ablaufs der Frist bis 31.…

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Glyphosat Ausstieg
04. Juli 2019

Glyphosat Ausstieg in Deutschland 2023?

Nachdem Österreichs Parlament ein umfassendes Verbot für Glyphosat beschlossen hat, startet eine neue Diskussion, wann ein Ausstieg aus der Nutzung des Totalherbizids in Deutschland greifen könnte. Bundesumweltministerin Svenja Schulze pocht auf das Jahr 2023. Erst dann erlaubt es die EU.

Österreich zeigt sich mutig und hat den Glyphosat-Ausstieg beschlossen. Ob dieses Verbot wirksam werden kann, muss sich allerdings noch zeigen. Denn nur in Ausnahmefällen dürfen die EU-Staaten von der gemeinsamen Pflanzenschutzverordnung abweichen und diese erlaubt den Einsatz von Glyphosat noch mindestens bis Ende 2022.

Österreichs Glyphosat Ausstieg gibt Rückenwind für deutsche Strategie

Bundesumweltministerin Svenja Schulze möchte nun, dass sich Deutschland schon mal darauf vorbereitet, den Einsatz des umstrittenen Unkrautvernichters ab 2023 zu beenden. Ein nationales Verbot soll dann direkt gelten. Zwar hat sich die deutsche Bundesregierung schon im Koalitionsvertrag auf einen Glyphosat-Ausstieg verständigt, allerdings ohne konkreten Zeitplan. Auf diesen möchte sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auch weiterhin nicht festlegen lassen – stattdessen nur auf eine Minderungsstrategie ohne festes Ausstiegsdatum.

Wie genau diese aussehen soll, will die Bundeskanzlerin im September bekannt geben. So kündigte sie verschiedenen Medienberichten zufolge nach dem Bekanntwerden des Beschlusses in Österreich an, dass die Bundesregierung dann ein Konzept zum Umgang mit Glyphosat präsentieren will. Sie sprach allerdings von einer „Strategie zum schnellen Ausstieg“.…

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Eugh Pestizid Zulassungen
01. Oktober 2018

EuGH verbietet Prüfung von Pestizid Zula...

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Umweltverbände nicht das Recht haben, die Überprüfung von Pestizid-Zulassungen einzufordern.

Erneut war die Verlängerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat in der vergangenen Woche Thema vor Gericht. Diesmal ging es um eine Grundsatzentscheidung des EuGH zum Recht von Umweltverbänden, Pestizid-Zulassungen überprüfen zu lassen. Die Richter haben den Klägern jedoch eine Absage erteilt.

Auf Initiative der Aurelia Stiftung wollte der Verein Mellifera e.V. die erneute Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat überprüfen lassen und hat einen Antrag bei der EU-Kommission gestellt. Diese hat die Überprüfung jedoch aus formalen Gründen abgelehnt. So kam es nun zu einem Rechtsstreit vor dem EuGH.

Lithiumchlorid giftig – Bieneninstitut warnt

Pestizid-Zulassung ist kein Verwaltungsakt

Dieser sollte entscheiden, ob es es sich bei der Genehmigung eines Pestizid-Wirkstoffs um einen „Verwaltungsakt“ im Sinne der Aarhus-Konvention handelt. Nur dann besteht für Umweltverbände das Recht, Entscheidungen der EU-Kommission im Umweltbereich überprüfen lassen. Doch die Richter lehnten genau dies ab und stuften die Verlängerung der Genehmigung als eine „gesetzesähnliche Handlung“ ein und nicht als einen „Verwaltungsakt“.

Somit haben Umweltverbände künftig nicht die Möglichkeit, die Überprüfung von Zulassungsentscheidungen der EU- Kommission in Bezug auf Wirkstoffe von Pestiziden durchzusetzen. Die Aurelia Stiftung wehrt sich jedoch weiterhin und teilte nach der Entscheidung mit, dass sie gegen das Urteil Beschwerde beim EuGH einlegen kann und auf eine Überprüfung der Kommissionsentscheidung zu Glyphosat besteht.…

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Bienen Glyphosat
25. September 2018

Glyphosat stört Darmflora der Bienen

Biologen aus Texas haben untersucht, wie Glyphosat auf Bienen wirkt. Da der Unkrautvernichter die Darmflora der Bienen schädigt, werten sie es als eine Ursache für das weltweite Bienensterben.

Glyphosat stört die Darmflora von Honigbienen. Das Unkrautvernichtungsmittel schaltet ein bestimmtes Enzym in Pflanzen aus, wodurch diese eingehen. Dieses Enzym kommt nicht in Tieren, aber in einigen Mikroorganismen vor. Wissenschaftler der Universität von Texas wiesen nun nach, dass auch einige Darmbakterien der Honigbiene durch Glyphosat beeinträchtigt werden. Diese Bakterien sind für die Verarbeitung der aufgenommenen Nahrung und für die Abwehr von Krankheitserregern wichtig.

Honigbienen werden anfälliger für Stressfaktoren aus der Umwelt

Die Forscher beobachteten die Veränderungen in der Darmflora drei Tage nach einer Fütterung mit Glyphosat in Konzentrationen, die auch in der Umwelt gemessen wurden. Die Behandlung mit Glyphosat allein führt nicht zu einer Verkürzung der Lebensdauer. Wurden junge behandelte Arbeiterinnen anschließend allerdings dem Bakterium Serratia marcescens ausgesetzt, das häufig in der Umwelt vorkommt, erhöhte sich deren Sterberate im Vergleich zu unbehandelten Kontrollbienen.

Die Wissenschaftler vermuten, dass Honigbienen anfälliger für Stressfaktoren aus der Umwelt sind, wie Krankheitserreger und minderwertige Nahrung, wenn ihre Darmflora gestört ist. Folglich könnte Glyphosat die Gesundheit von Bienenvölkern negativ beeinflussen.

Um ein Verbot des Wirkstoffes wird immer wieder gestritten.…

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Neonicotinoide Verbot
16. März 2018

Neonicotinoide Verbot – Bundestag lehnt ...

Eine Mehrheit der Parteien im Bundestag hat einen Antrag der Grünen für ein Freilandverbot für Neonicotinoide abgelehnt. Die Bundesregierung will die neue Abstimmung in der EU abwarten.

Erst kürzlich hat die Europäische Lebensmittelbehörde Efsa die Bienengefährlichkeit der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bestätigt. Noch im März wollen die EU-Mitgliedsländer eine Entscheidung über eine weitere Nutzung der Pestizide treffen – auch über ein Komplettverbot der Neonicotiniode wird diskutiert. Die Grünen im Bundestag haben nun versucht, schon jetzt eine nationale Lösung zu finden und einen Antrag in den Bundestag eingebracht für ein Freilandverbot für Neonicotinoide in Deutschland.

Diesen Antrag hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag nun jedoch am Mittwochvormittag abgelehnt. Eine Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP hat gegen das Verbot gestimmt. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dafür.

Neonicotinoide Verbot – Deutschland soll auf EU-Ebene für Freilandverbot stimmen

Mit dem Antrag hatten die Abgeordneten der Grünen die Bundesregierung aufgefordert, den Vorschlag der EU-Kommission für ein Verbots der Freilandanwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf EU-Ebene zu unterstützen. Doch die Bundesregierung möchte lieber abwarten, wie die Abstimmung zwischen den EU-Mitgliedsländern abläuft und der Entscheidung nicht vorgreifen.

Die Union erklärte zwar, dass sie sich einem Freilandverbot nicht verschließen werde, wenn dieses durch EU-Vorgaben kommt.…

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stadt und land bienen erleben belastungen

Stadt und Land: Bienen erleben Belastung...

Sind Bienenvölker in der Stadt geringeren Belastungen ausgesetzt als auf dem Land? Dieser Frage ging der Bienengesundheitsdienst in Bayern nach. Im dbj 3/2018 berichtet Dr. Andreas Schierling über die Untersuchungsergebnisse von Bienenbrotproben. Diese fielen recht gemischt aus.

Für die Analysen wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils im Sommer in den Innenstädten von Coburg, Bamberg, Nürnberg und München sowie in ländlich geprägten Regionen Bayerns Bienenbrotproben gesammelt. Hier finden Sie die Grafiken zum Beitrag. Details und die Bewertung der Ergebnisse können Sie in der Märzausgabe auf Seite 55 nachlesen.

Die Grafiken zum Download.

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lumiposa neonicotinoide

Lumiposa: Wie gefährlich ist es für Bien...

Das Pflanzenschutzmittel Lumiposa hat 2017 eine Zulassung in Polen erhalten und gelangt über Importe auch auf deutsche Äcker. Es wirkt gezielt auf das Muskelgewebe von Insekten. Nun wird diskutiert, wie gefährlich Lumiposa für Bienen ist. Dr. Jens Pistorius vom Julius Kühn-Institut beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

1. Mit Lumiposa gebeiztes Saatgut darf nach Deutschland importiert und hier ausgesät werden. Wird das in der Praxis schon getan und bei welchen Pflanzen wird es verwendet?

Pistorius: Lumiposa ist eine Saatgutbeizung für Winterraps mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole. Der Wirkstoffmantel um den Rapssamen soll die Jungpflanzen gegen Schadinsekten schützen, etwa gegen die kleine Kohlfliege oder den Rapserdfloh. Wir können davon ausgehen, dass mit dem Wirkstoff behandeltes Rapssaatgut bereits nach Deutschland importiert und ausgesät wurde.

2. Lumiposa gilt als gefährlich für Bienen. Wie wirkt es genau?

Pistorius: Ob ein Mittel tatsächlich gefährlich für Bienen ist, hängt davon ab, ob und wenn ja in welchem Ausmaß Bienen damit überhaupt in Kontakt kommen. Cyantraniliprole ist ein neuer Wirkstoff. Er gehört zur Stoffklasse der Diamide und wirkt auf so genannte Ryanodinrezeptoren im Muskelgewebe von Insekten, die die Muskelkontraktionen steuern. Um die Bienengefährlichkeit dieses Mittels abzuschätzen, ist vor der Zulassung u.a. geklärt worden, wie toxisch der Wirkstoff selbst, aber auch das formulierte Mittel für Bienen bei oraler Aufnahme oder Körperkontakt ist.…

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03. März 2016

Thiacloprid: Verkaufsverbot für Pflanzen...

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Ende Februar für eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Sie alle enthalten das Neonicotinoid Thiacloprid.

Im Jahr 2013 schränkte die EU-Kommission die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe aus der Klasse der Neonicotinoide enthalten, ein. Konkret geht es um die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. 2017 steht eine Neubewertung durch die EFSA an. Mittel, die das Neonicotinoid Thiacloprid enthalten, waren bislang im Handel erhältlich.

Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) allerdings einige davon vom Markt genommen. Auf Anfrage teilte das BVL mit, dass der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgte. Konkret geht es um das Mittel „Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“ und einige Vertriebserweiterungen.

Einsatz im Haus- und Kleingarten

Schon Mitte vergangenen Jahres hat das Amt die Zulassung für die Produkte widerrufen, doch bis zum 21. Februar 2016 durften diese noch abverkauft werden. Darunter sind Mittel wie „Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“, „Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Calypso“ oder „ETISSO Schädlings-frei SC“. Die gesamte Liste der Mittel, für die nun ein Verkaufsverbot gilt, ist im Internet unter bvl.bund.de erhältlich.

„Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“ konnte laut Produktbeschreibung als Spritzmittel im Haus und im Garten eingesetzt werden. Als Gießmittel wird es direkt auf die Erde gegossen. Es wirkt als Kontakt- und Fraßgift, so dass auch Bienen beim Bestäuben und Nahrungsammeln damit in Berührung kommen könnten.…

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