Verpflichtender Imkerschein: Stellungnahme des DBIB

15. April 2021

Die Diskussion um einen verpflichtenden Imkerschein für Freizeitimkerinnen und -imker hält weiter an. Nun hat sich der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) für die Einführung eines Bienenhaltungsscheins ausgesprochen.

Anfang März stellten die Fraktionen der CDU und SPD im niedersächsischen Landtag einen Entschließungsantrag zur Einführung eines verpflichtenden Imkerscheins. Die Landesverbände der Hannoverschen Imker e. V.  und der Imker Weser-Ems e. V. reagierten daraufhin empört und sprachen sich gegen eine solche Reglementierung aus. „Unsere Schulungen funktionieren“, betonte der Vorsitzende des Landesverbandes Hannoverscher Imker damals gegenüber dem dbj. Auch Torsten Ellmann, Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), ist gegen einen Schein. „Ich appelliere aber an alle, die Bienen halten wollen, dass sie sich vorher sachkundig machen.“

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Anders die Position des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes e. V. (DBIB). In der aktuellen Pressemitteilung kommt die – bereits vielfach aufgegriffene – Sorge zutrage, die Bienenvölker würden von ihren Halterinnen und Haltern oft nicht artgerecht betreut und verwahrlost werden. „Hierin sieht der Berufsverband einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Honigbienen bedürfen wie jedes andere Nutztier besonderer Fürsorge.“

Verpflichtender Imkerschein soll Bienenhaltungsschein heißen

Die Lösung hierfür sei die Einführung eines Bienenhaltungsscheines – die Bezeichnung „Imkerschein“ lehnt der DBIB kategorisch ab – ähnlich eines Anglerscheins. Konkret schlägt der Verband vor, dass angehende Freizeitimkerinnen und -imker eine theoretische Prüfung ablegen sollen, die vom örtlichen Veterinäramt abgenommen wird. Kenntnisse aus den Bereichen Biologie der Honigbiene, Völkerführung, Tierwohl, Bienengesundheit und -krankheiten, Lebensmittelhygiene und Gesetzesgrundlagen zum Honig sowie Varroamanagement würden dann abgefragt werden. Das Theoriewissen könne im Eigenstudium oder in einem entsprechenden Kurs erworben werden, heißt es. Erst nach bestandener Prüfung ist die Teilnahme an einem Praxisimkerkurs angedacht.

Freizeitimker nicht mehr als Imker betiteln

Nicht nur der fehlende Sachkundenachweis für Hobbyimkerinnen und -imker ist dem Verband ein Dorn im Auge. Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des DBIB, fordert in der Pressemitteilung die traditionelle Bezeichnung der Berufsimkerinnen und -imker als „Imkerin“ bzw. „Imker“ zurück. Offiziell lautet der Berufsname derzeit „Tierwirt Fachrichtung Imkerei“, was für die Allgemeinheit nicht aussagekräftig genug wäre. Für Freizeitimkerinnen und -imker wäre demnach die Qualifikation „Freizeitbienenhalter“ zutreffender.  Wer über mehrere Jahre mehr als 30 Völker hält, könne sich allerdings auch vom DBIB als „Imkerin“ bzw. „Imker“ anerkennen lassen.

Imkerschein – was nun?

Bereits im Juli letzten Jahres sprach Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner D.I.B.-Präsident Torsten Ellmann auf den Imkerschein an. Nach der Plenarsitzung im niedersächsischen Landtag überwies man das Thema an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. So viel ist gewiss: Auch in den nächsten Wochen und Monaten wird die Angelegenheit weiter ausdiskutiert werden müssen.

Pressemitteilung des DBIB
Entschließungsantrag der SPD und CDU in Niedersachsen
Sitzung im niedersächsischen Landtag zum Imkerschein
dbj-Meldung zum Imkerschein

arn

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