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Backhonig-Refraktometer messen den Wassergehalt von Flüssigkeiten. Foto: Sabine Rübensaat

Backhonig

Die Einteilung des geernteten Honigs in „Backhonig“ oder „Honig“ ist von verschiedenen Eigenschaften des Honigs abhängig. Die bekannteste ist der Wassergehalt. Backhonig darf man lediglich in Lebensmitteln einsetzen, die nach der Zugabe des Honigs noch weiter verarbeitet werden oder in der Industrie.

Das können beispielsweise Honigbier und Honigwein sein. Auch die Verwendung zum Süßen vom Teig der Backwaren oder eines Gerichts ist möglich.

Backhonig: Rechtliche Grundlage

In Deutschland stellt die Honigverordnung (HonigV) des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine Reihe von Anforderungen an den Honig. Die Honigverordnung ist von 2004 und wurde 2017 geändert. Sie ist die Umsetzung der EU Richtlinie 2001/110/EG des Rates vom 20. Dezember 2001.

Was ist Backhonig?

Honig darf im Allgemeinen einen Wassergehalt von 20 Prozent nicht überschreiten. Eine Ausnahme bildet Honig, der vom Heidekraut (Calluna) kommt oder als Backhonig deklariert wird. Dieser darf maximal 23 Prozent enthalten. Wenn es sich bei dem Backhonig um Honig des Heidekrauts (Calluna) handelt darf dieser einen Wassergehalt von maximal 25 Prozent aufweisen.

Zudem darf Backhonig untypisch riechen und schmecken. Er darf gären und durch Erhitzung inaktivierte Enzyme enthalten. Auch für den Gehalt an HMF, freien Säuren und der Diastase-Zahl wurden abweichende Regelungen getroffen.

Der Deutsche Imkerbund (DIB) hat abweichende Grenzwerte für Honig festgelegt, den Imker unter dem Warenzeichen des DIB verkaufen.

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