Bienenklau: Wann die Versicherung bezahlt

15. März 2018

Das zeitige Frühjahr ist immer wieder auch die Zeit des Bienendiebstahls. Doch wann bekommen Imker dafür einen Schadensersatz?

Imker, die Mitglied in einem Imkerverein sind, bezahlen mit dem Mitgliedsbeitrag auch in die sogenannte Imker-Globalversicherung mit ein. In Deutschland läuft diese Versicherung über den Versicherungsvermittler Gaede & Glauerdt in Hamburg. So müssen sich Imker, die im Falle eines Diebstahl darauf hoffen, einen Schadensersatz ausbezahlt zu bekommen, an die Schadensrichtlinien der Versicherer richten.

Bienendiebstahl festgestellt: Was ist zu tun?

Als erstes sollte man sich dann an den Vereinsvorsitzenden wenden, damit sich dieser als Zeuge den Ort des Geschehens anschauen kann oder einen anderen Zeugen beauftragen kann. Dies muss innerhalb von drei Tagen geschehen.

Bis der Zeuge die Situation nicht begutachtet hat, gilt es den „Tatort“ nicht zu verändern. Er sollte auf Spuren achtet wie Abdrücke der Beuten auf dem Boden oder auf den Unterständen und beispielsweise auf tote Bienen oder Ähnliches, das anzeigt, dass hier Bienenstöcke gestanden haben. Der Zeuge bzw. der Vereinsvorsitzende unterschreibt dann auch auf dem Meldebogen des Schadens, den die beschädigten Imker bei der Versicherung einreichen müssen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung dafür, dass die Versicherung für den entstandenen Schaden bezahlt, ist das Erstatten einer Anzeige bei der Polizei. Das kann man in einer Polizeistelle oder auch online erledigen.

Bienenklau Versicherung: So meldet man den Schaden

Dann geht es an die eigentliche Schadensmeldung an die Versicherung. Die dafür nötigen Formulare kann man online unter imkerversicherungen.de herunterladen. Die Schadensmeldung wird immer über den jeweiligen Landesverband an die Versicherung weitergegeben – meist direkt vom Vereinsvorsitzenden, wenn dieser als Gutachter seine Unterschrift geleistet hat. Auch dafür gilt eine bestimmte Frist: So muss die Schadensmeldung nach drei Monaten, nachdem man den Schaden entdeckt hat, bei Gaede & Glauerdt eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann die Frist auf sechs Monate verlängert werden.

Bestohlene Imker, die all diese Formalien einhalten, können dann mit einem Schadensersatz rechnen, der sich je nachdem, was gestohlen wurde, staffelt: für Bienenvölker, Ableger mit Königinnen, komplette Beuten oder auch – später im Jahr – für Honigräume. Da jeder Landesverband mit Gaede & Glauerdt eigene Versicherungskonditionen ausgehandelt hat, gibt es auch unterschiedlich hohe Schadensersatzsummen im Falle eines Dienstahls. Für alle Bundesländer können die Bedingungen auf der Internetseite imkerversicherungen.de nachgelesen werden.

Mit einer Auszahlung der Schadensersatzzahlungen können betroffene Imker dann rechnen, wenn die Unterlagen vollständig und unterschrieben über den jeweiligen Landesverband bei Gaede & Glauerdt eingereicht werden. Das ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

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