Corona-Epidemie: Keine Ausnahmegenehmigungen für Imker nötig

24. März 2020

Seit 23. März gilt eine bundesweite Kontaktsperre, um die Ausbreitung des Corona-Virus aufzuhalten. Dabei handelt es sich nicht um eine Ausgangssperre wie sie einzelne Bundesländer beschlossen haben. Imker, die ihre Bienen versorgen wollen, dürfen dies weiterhin. Das gilt aktuell.

Große Verwirrung bei vielen Imkern haben sowohl einzelne Bieneninstitute als auch der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) in Zeiten von Corona erlebt. So kursierten Genehmigungsschreiben mit Fahrerlaubnissen im Internet und erweckten den Eindruck, dass es für Imker in der Krise schwierig werden könnte, Bienenvölker zu versorgen, die außerhalb des eigenen Gartens oder abseits des eigenen Grundstücks stehen. Doch das ist nicht der Fall.

Corona-Epidemie: Imker dürfen weiterhin zu ihren Bienen

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DBJ Ausgabe 5/2024

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Trotz der geltenden Ausgangssperren in einzelnen Bundesländern – wie Bayern, dem Saarland und Sachsen – haben Imker das Recht, ihre Bienen auch an außerhalb liegenden Standorten zu versorgen. Bundesweit gelten zwar Kontakteinschränkungen zwischen den Bürgern, aber keine umfassende Ausgangssperre. So teilt der D.I.B. mit, dass auch „keine wie auch immer gearteten Ausnahmeregelungen für die Imkerei und die Landwirtschaft erforderlich oder geplant sind, da diese Tätigkeiten systemrelevant sind.“ Kritisch im Sinne einer weiteren Ausbreitung des Virus seien nur größere Menschenansammlungen. Und diese sollten jetzt möglichst vermieden werden.

Das LAVES Institut für Bienenkunde in Celle schreibt im Info-Brief: „In der Regel sind die Bienenstände bei den meisten Imkerinnen/Imkern direkt am Haus oder entfernt von Siedlungen.“ Distanz zu anderen Menschen könne hier gewahrt werden. Zudem dürften unter den bisherigen Ausgangssperren Haustiere – und so auch Bienen – versorgt werden.

Wichtig ist es für alle dennoch die Lage weiter zu beobachten, denn Länder und Bund können weitere Einschränkungen beschließen.

Keine Einschränkungen beim Verbringen der Bienen an einen anderen Standort

Dass es bislang dafür keine Einschränkungen gibt, gilt auch für das Verbringen von Bienenvölkern an einen anderen Standort. So heißt es in einer Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL): „Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARSCoV-2.“

Wichtig ist es für alle dennoch die Lage weiter zu beobachten, denn Länder und Bund können weitere Einschränkungen beschließen. Deshalb weist der D.I.B. deshalb auch darauf hin, dass es für Imker jetzt gelte, für den Notfall – also, wenn sie selbst erkranken oder in häusliche Quarantäne müssen – mit einem anderen Imker eine Vertretung abzusprechen. Die Bienen müssen weiter versorgt werden.

Der D.I.B. hat auf seiner Internetseite alle derzeit geltenden Informationen zusammengestellt und informiert nach eigenen Angaben über die relevanten Entwicklungen für Imker.>>>

jtw



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