Honig-Richtlinie: Forderungen aus Deutschland und Österreich

29. Januar 2024

Auf EU-Ebene wird derzeit über die Honig-Richtlinie verhandelt. Der Deutsche Imkerbund und der Verband Biene Österreich haben dazu nun eine gemeinsame Position vorgelegt. Das sind ihre Forderungen.

Honig ist ein beliebtes, aber auch ein zu wenig kontrolliertes Lebensmittel – vor allem dann, wenn es sich um Importhonig handelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es deshalb auch dazu kommen kann, dass verfälschter Honig in die EU gelangt. Um die Diskussion um die Qualität von Honig und deren Erhalt auf politischer Ebene zu fassen, wird derzeit die sogenannte Honig-Richtlinie verhandelt.

Honig-Richtlinie: Honig braucht verbesserte gesetzliche Vorgaben

Im Rahmen des Verfahrens haben nun der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) und der österreichische Dachverband Biene Österreich eine gemeinsame Erklärung mit Forderungen für verbesserte gesetzliche Vorgaben für Honig vorgelegt.

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Darin listen sie auf, welche Aspekte in den Verhandlungen aus ihrer Sicht besonders wichtig wären, um eine hohe Qualität von Honig zu sichern und auch einen fairen Wettbewerb zwischen Imkern bzw. Honigproduzenten zu gewährleisten. Es geht um „klare Herkunftsangaben, keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und verlässliche Qualitätsparameter für Honig“ betonen die Verbände in einer Mitteilung. Konkret fordern sie:

Honig-Richtlinie: Das sollte sie festlegen

  • Ein Verbot der sogenannten Vakuum-Verdampfung, mit der in einigen Drittstaaten unreifer Honig künstlich getrocknet wird.
  • Ein verpflichtender Hinweis darauf, wenn eine Pasteurisierung des Honigs erfolgte. Das sei , bei Importhonigen teilweise der Fall.
  • Eine eindeutige Rückverfolgbarkeit importierter Ware bis zur Imkerei im Ausland.
  • Ein EU-Referenzlabor, das dabei hilft, die Echtheit von Honig besser zu überprüfen.
  • Die Angabe aller Herkunftsländer bei Mischhonigen samt genauer Prozentangaben auf dem Etikett, da es sich bei der überwiegenden Mehrheit der Supermarkthonige um Mischunge von Honigen aus unterschiedlichen Ländern handelt. „Die Herkunft wird jedoch oft durch die bislang noch zulässige Angabe „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ verschleiert“, schreiben die Verbände.

Die Honig-Richtlinie befindet sich derzeit im sogenannten Trilogverfahren zwischen Vertretern der drei am EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten Organe – Kommission, Parlament und Ministerrat. Wann sie für die einzelnen Mitgliedsstaaten Gültigkeit erlangt, steht derzeit noch nicht fest.

jtw

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