Honig soll eindeutige Herkunftsangaben bekommen 

14. Dezember 2023

Im EU-Parlament hat sich eine Mehrheit der Abgeordneten für eindeutige Herkunftsangaben auf dem Honigetikett ausgesprochen. Der Vorschlag enthält jedoch auch Punkte, die stark umstritten sind. Die Verhandlungen über die sogenannten Frühstücksrichtlinien gehen nun im Trilog weiter.

Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ soll bald Geschichte sein. Stattdessen sollen alle Herkunftsländer auf den Etiketten in absteigender Reihenfolge entsprechend ihrer Mengenanteile genannt werden. Eine Abkürzung der Ländernamen wäre dabei nicht gestattet. Zusätzlich soll der prozentuale Anteil aller Herkünfte angegeben werden.

So hat das EU-Parlament am Dienstag im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der europäischen Imkerei abgestimmt. Mit dieser Position geht das Parlament nun in die Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem Ministerrat. Die Positionen dieser drei Gremien sind nicht deckungsgleich, sodass nun ein Kompromiss gefunden werden muss. 

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DBJ Ausgabe 5/2024

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Pläne zu Herkunftsangaben: Aber was geschieht mit dem Begriff „roher Honig“?

Imkerverbände in verschiedenen Mitgliedstaaten haben das Ergebnis des Parlaments begrüßt. Ihnen sind die ungenauen Herkunftsangaben schon lange ein Dorn im Auge. Allerdings haben sich nur sehr wenige Verbände intensiver mit den Änderungsvorschlägen zur Honig-Richtlinie auseinandergesetzt. So beurteilt der Deutsche Imkerbund (D.I.B.), der sich genauer mit der Honig-Richtlinie auseinandergesetzt hat, die Änderungen hinsichtlich der Herkunftsangaben zwar als positiv, weist aber zugleich auf mehrere problematische Punkte und Fehler in dem Vorschlagstext hin.

Er kritisiert unter anderem die Einführung der Begriffe „roher Honig“ und „nicht erwärmter Honig“, da es sich dabei um Selbstverständlichkeiten handele. Der Verband fordert vielmehr, dass eine nicht schonende Bearbeitung des Honigs auf dem Etikett angegeben werden sollte, wenn der Honig dadurch geringe Enzymwerte aufweist. Der jetzt vorgeschlagene Invertasewert fällt nach Ansicht des D.I.B. jedoch zu gering aus, um als Grenzwert für eine besondere Auslobung wie „roher Honig“ herhalten zu können.  

Maßnahmen gegen den Honigbetrug: Referenzlabor für Honig

Der D.I.B. fordert zudem die Einrichtung eines EU-Referenzlabors für Honig. Ein Punkt, den das Parlament in seinem Vorschlag berücksichtigt hat. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die modernen Analysemethoden, die zur Aufdeckung von Honigbetrug notwendig sind, nicht rechtssicher eingesetzt werden können. Ihnen fehlt eine Standardisierung.

Wie Recherchen des dbj ergeben hatten, konnte beispielsweise nachweislich gefälschter Importhonig nach Deutschland eingeführt werden, da die Ergebnisse dieser Methoden nicht als Grundlage für eine Beanstandung durch die Kontrollbehörden verwendet werden konnten. Um solche Fälle zu vermeiden, müssen diese Methoden standardisiert werden. Diese Aufgabe könnte ein Referenzlabor übernehmen.

spie

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