Imker legt Verfassungsbeschwerde ein

10. Juni 2022

Im Jahr 2018 ordnete ein Berliner Amtstierarzt das Keulen mehrerer Bienenvölker an. Am betreffenden Bienenstand waren Faulbrut-Erreger gefunden worden. Der Imker wehrte sich gerichtlich. Das Verfahren geht nun bis zu einer Verfassungsbeschwerde. Was dahinter steckt und warum es nun sogar eine Spendenkampagne zu dem Vorfall gibt.

Ein Berliner Imker hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Nachdem an seinem Bienenstand im Jahr 2018 Erreger der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen worden waren, hat das Veterinäramt das Keulen der betroffenen und auch weiterer Bienenvölker angeordnet. Dagegen hat sich der Imker gerichtlich gewehrt. Eine Feststellungsklage, mit der er die Rechtmäßigkeit der Keulung von acht seiner Bienenvölker überprüfen lassen wollte, wurde jedoch nicht zugelassen.

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Verfassungsbeschwerde: Imker wehrt sich gegen Töten von Bienenvölkern

„Angeblich habe die Gefahr bestanden, dass die Völker die Erkrankung verbreiten“, führt die erste Vorsitzende des Berliner Imkerverbandes, Dr. Melanie von Orlow, aus. Sie setzt sich dafür ein, dass der Imker Recht bekommt. Weiter führt sie aus: „Dabei war es Anfang Dezember. Da flog keine einzige Biene mehr, zudem gab es keinen Beleg für eine Erkrankung der acht Völker!“ Unverständlich ist für sie auch, dass das Berliner Verwaltungsgericht die Klage des Imkers als unzulässig abgewiesen hat. Somit bleibe unklar, ob das Vorgehen des Veterinäramtes rechtskonform war.

Bei einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Sie kann von jeder Person erhoben werden, die der Meinung ist, durch die öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein. Genau das ist der Fall des Berliner Imkers. Er wird vom Berliner Imkerverband unterstützt. Dieser setzt sich derzeit dafür ein, dass es künftig ein Berlinweit verbindliches und abgestimmtes Konzept zur Bekämpfung der der Amerikanischen Faulbrut gibt. Die Bienenseuche ist in der Hauptstadt ein großes Problem.

Da die Kosten der Verfassungsbeschwerde des Imkers nicht durch die Rechtsschutzversicherung des Verbandes getragen werden, hat dieser eine Spendenkampagne gestartet.>>>

spie/jtw

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