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Hygiene beim Honig abfüllen

Hygiene beim Honig abfüllen: Das ist wic...

Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, wenn es um Sauberkeit bei der Honigproduktion geht. Wer sich vorab ein paar Gedanken macht, kann guten Gewissens ein erstklassiges Produkt vorweisen. So klappt es mit der Hygiene beim Honig abfüllen.

Beim Thema Hygiene in der Honigproduktion und speziell beim Honig abfüllen reagieren Imker recht unterschiedlich: Die einen hören hier gerne Rat, suchen nach Verbesserungen und nehmen sogar an Hygieneschulungen teil; andere reagieren hingegen eher ablehnend, sobald das Thema zur Sprache kommt. Vermutlich ist sich so mancher Imker bewusst, dass er für die Honigernte nicht die Bedingungen eines tadellosen, gefliesten Schleuderraums bieten kann.

Hygiene beim Honig abfüllen: HACCP nicht nötig

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Ausnahmegenehmigung Ätznatron
20. April 2017

Ausnahmegenehmigung für Ätznatron – Gege...

Ätznatron ist nicht mehr in der Biozid-Verordnung gelistet. Damit ist der Einsatz als Desinfektionsmittel im Fall eines Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut eigentlich verboten. Doch es kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Schon seit dem vergangenen Jahr hat es immer wieder für Irritationen bei Imkern und Veterinären geführt, dass das sogenannte Ätznatron (NaOH) von der offiziellen Liste der Biozide gestrichen wurde. „Imker und Veterinäre sind seit Mitte 2016 verunsichert, welches Desinfektionsmittel im Seuchenfall vorgegeben werden darf“, erklärt Werner von der Ohe den Anlass für die Mitteilung, die das Laves Bieneninstitut in Celle vor einigen Tagen verschickte. Darin erklärt der Institutsleiter, dass Ätznatron dennoch auch weiterhin von Tierärzten als Desinfektionsmittel gegen die Amerikanische Faulbrut eingesetzt werden darf.

Zwar ist das Mittel nicht mehr in der Biozid-Verordnung (EU(VO)528/2012) gelistet. Doch für den Seuchenfall gilt eine Ausnahmegenehmigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Der Grund: Es gibt derzeit für die Amerikanische Faulbrut kein anderes, wirksames Desinfektionsmittel.

Ausnahmegenehmigung für Ätznatron durch Veterinär

Das Bieneninstitut in Celle hat in seiner Mitteilung erklärt, wann und wie Ätznatron grundsätzlich verwendet werden darf: So muss der Veterinär einen Antrag für die Ausnahmegenehmigung beim BVL stellen, der in der Regel problemlos innerhalb weniger Tage genehmigt wird. Die Ausnahmegenehmigung gilt dann für einen Zeitraum von maximal 180 Tagen.…

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