Schlagwort: Verpackungsgesetz

Honiggläser

Honigglas: Das gilt fürs Mehrweg

Auch wenn Imker nicht immer Pfand verlangen, ist fast jedes Honigglas ein Mehrwegglas. Bei der Wiederverwendung gibt es allerdings einiges zu beachten.

Ob Neutralglas oder klassisches Honigglas des Deutschen Imkerbunds, ob mit oder ohne Pfand – die meisten Imker nehmen ihre Honiggläser gerne zurück und nutzen sie mehrfach. Meist hat das Honigglas, das mit direkt beim Imker kauft, deshalb einen Hinweis dazu auf dem Etikett. Das erkennen viele Honigkunden und geben leere Gläser entweder direkt beim Imker an der Haustür oder auch bei den jeweiligen Verkaufsorten wieder zurück.

Honigglas als Lebensmittelverpackung: Nicht immer gebührenpflichtig

Mit dem Verkauf des Honigs im Glas, bringt der Imker eine Verpackung in den Umlauf. Er bekommt damit auch Pflichten an die Hand, wie er mit dieser Verpackung umgehen muss, wenn eine Entsorgung ansteht. Das gilt auch nach einer Mehrfachnutzung. In der Praxis ist es für den Imker schwer zu belegen, ob er tatsächlich alle Gläser zurückbekommt. Und so greifen auch für Imker die Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Dieses gilt seit dem Jahresbeginn 2019 in neuer Fassung.

Es sieht vor, dass sich prinzipiell jeder, der erstmals gewerbsmäßig systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Warenverkehr bringt, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren muss. Außerdem gehört eine Beteiligung am sogenannten dualen System dazu, das die Entsorgung organisiert.…

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Honigglas Etiketten

Honigglas-Etiketten: Diese Angaben sind ...

Wer Honig im Glas verkauft, darf dies nicht, ohne Etiketten aufzukleben. Dieses wiederum muss bestimmte Angaben enthalten. Was bei den Honigglas-Etiketten Pflicht ist – eine Übersicht.

Beim Entwerfen eigener Etiketten fürs Honigglas ist Sorgfalt gefragt. Gerät das Glas in die Hände eines Lebensmittelkontrolleurs und fehlen bestimmte Pflichtangaben oder sind sie falsch dargestellt, begeht der Imker eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldstrafe droht. Öfter als den Behörden fallen die Fehler allerdings in den Honiglaboren auf, bei denen Imker ihren Honig untersuchen lassen. Das sind meist die Bieneninstitute der Länder. Die Analysen dort sollen die Honigqualität entsprechend der gesetzlichen Vorschriften oder noch darüber hinaus prüfen (z.B. Qualitätsrichtlinien des Deutsche Imkerbunds oder von Bioverbänden). Außerdem geben sie Hinweise darauf geben, ob es sich bei dem untersuchten Honig um einen Sortenhonig handelt oder nicht. Dabei nehmen die Institutsmitarbeiter meist auch das Honigetikett mit unter die Lupe. Imker bekommen dann Hinweise auf Fehler auf dem Etikett – selbstverständlich ohne Anzeige einer Ordnungswidrigkeit.

Birgit Lichtenberg-Kraag vom Länderinstitut für Bienenkunde in Hohen-Neuendorf untersucht mit ihren Mitarbeitern jährlich viele hundert Honige. Auf den Etiketten fallen ihr am häufigsten falsche Sortenbezeichnungen ins Auge. „Bei den Honigen mit Sortenangabe, die wir untersuchen, macht das mehr als 50 Prozent der Proben aus“, sagt die Honigexpertin.…

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Verpackungsgesetz Imker

Neues Verpackungsgesetz: Das gilt für Im...

Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz und bringt für Imker neue Regelungen und auch Pflichten mit sich. Diese gelten allerdings erst ab 31 Bienenvölkern.

Wer Verpackungen – egal, aus welchem Material sie bestehen – in den Umlauf bringt, muss dafür Sorge tragen, dass sie korrekt entsorgt werden. Geregelt ist dieser Grundsatz derzeit in der bundesweiten Verpackungsverordnung, die auch Imker grundsätzlich in die Pflicht nimmt. Allerdings sind die Kontrollmöglichkeiten mit der aktuellen Gesetzgebung begrenzt und es gibt viele Schlupflöcher. Daher wird die Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 durch ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt.

Derzeit wird eine neue Zentrale Stelle eingerichtet, bei der sich die Erstinverkehrbringer einer sogenannten Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung registrieren müssen: die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“. Das Verpackungsregister selbst trägt den Namen „LUCID“.

Die Registrierung und auch die Abgabe der regelmäßigen Meldungen ist nicht mit Kosten verbunden – nur mit etwas mehr bürokratischem Aufwand. Zusätzlich müssen sich Imker, wenn sie eine Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung an Endverbraucher oder Vertreiber weitergeben, an einem privatwirtschaftlich organisierten, sogenannten dualen System beteiligen. Ein solches System – das bekannteste ist der Grüne Punkt – sammelt die in den Umlauf gebrachten Verpackungen haushaltsnah ein und entsorgt diese. Betroffene Imker müssen sich eigenständig um einen Vertrag mit einem Anbieter des dualen Systems bemühen und auch Lizenzgebühren an den gewählten Anbieter zahlen.…

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