Bienenwanderungen bleiben erlaubt

10. April 2020

In einem aktuelle Schreiben betont Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dass Bienenwanderungen auch in Zeiten der Corona-Krise erlaubt bleiben.

Das Schreiben ging Mitte der Woche an den Deutschen Imkerbund (D.I.B.) und den Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und fasst nochmals aktuell die Informationen zusammen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) schon im März veröffentlicht hat: den Hinweis darauf, dass Imker auch während der Corona-Krise mit ihren Bienen wandern dürfen. So heißt es in dem Schreiben, dass aus Sicht des BMEL die Berufsgruppe der Imker einschließlich der Wanderimkerei unzweifelhaft der Kritischen Infrastruktur „Ernährung“ zuzuordnen sei. Anlass des Schreibens war eine Anfrage des DBIB.

Bienenwanderungen: Bei den örtlichen Behörden erkundigen

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Bienenwanderungen bleiben also erlaubt – und das nach Angaben des BMEL auch, wenn dies grenzüberschreitend erfolgen soll. Julia Klöckner bestätigt, dass hinsichtlich des grenzüberschreitenden Verbringens von Tieren aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen aufgrund des Auftretens von SARSCoV-2 bestehen. Dies gelte auch für Honigbienen.

Das Schreiben des BMEL kann hier nachgelesen werden.>>>

D.I.B.-Präsident Torsten Ellmann weist auf Anfrage dennoch darauf hin, dass sich jeder Imker vor der Wanderung bei der jeweils zuständigen örtlichen Behörde erkundigen sollte. So könne es sein, dass durch länderspezifische Einschränkungen für Freizeitimker etwas anderes gelte als für Berufsimker. „Mecklenburg-Vorpommern erlaubt das Einwandern von Imkern zum Beispiel nur aus beruflichen Gründen“, erklärt er.

Da im Schreiben des BMEL explizit die „Berufsgruppe der Imker“ angesprochen ist, hat Ellmann beim Ministerium nachgefragt, was nun grundsätzlich für Freizeitimker gelte. Die Antwort lautete, dass auch Freizeitimker als systemrelevant eingestuft sind, weil sie in Deutschland den Großteil der Bienenvölker versorgen.

jtw

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