Schlagwort: Bienenkrankheit

Maikrankheit

Maikrankheit: Wenn Bienen Verstopfung ha...

Im Frühsommer ist das Wetter oft noch instabil. Das kann bei den Bienen zur sogenannten Maikrankheit führen. Das hilft dagegen.

Wenn warmes Wetter sich mit längeren Schlechtwetter- oder gar Kälteperioden abwechselt, können Bienen zwischenzeitlich nicht ausfliegen, obwohl sie schon mitten in der Arbeit stecken: Sie pflegen Brut, wollen Nektar sammeln und ihn zu Honig verarbeiten. Doch wenn Regen oder gar Frost sie im Bienenstock halten, kann es zu Problemen kommen – zur sogenannten Maikrankheit.

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DBJ Ausgabe 5/2024

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600 tote Bienenvölker
20. Juni 2020

Kroatien: 600 tote Bienenvölker aus 20 I...

Am 9. Juni meldeten Imker und Imkerinnen aus dem Norden Kroatiens den Tod hunderter Bienenvölker. Grund sei der Einsatz von Pestiziden. Die betroffenen Imkereien erhalten pro Volk eine Entschädigung.

In der kroatischen Gespanschaft Medimurje an der Grenze zu Ungarn haben 20 Imkereien insgesamt 600 eingegangene Bienenvölker gemeldet. Der zuständige Präfekt hat daher eine Naturkatastrophe in der betroffenen Region erklärt. Die Imker vermuten Pestizide im Kartoffel- oder Rapsanbau als Ursache und erzählen, dass es in den Jahren zuvor bereits Bienenvergiftungen gegeben habe. Die Blicke richten sich vor allem auf das Mittel Nurelle D, das die Wirkstoffe Cypermethrin und Chlorpyrifos enthält und unter anderem im Kartoffelanbau eingesetzt wird.

600 tote Bienenvölker: Untersuchungen folgen

Die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen stehen aber noch aus. Neben Bienen- werden zudem Honigproben untersucht, um die Verkehrsfähigkeit des Produkts zu testen. Auch die Polizei ermittelt in dem Fall, und die Verwaltung hat den Imkern ihre Unterstützung zugesichert. Als Entschädigung sollen die Imker rund 200 Euro pro geschädigtes Volk erhalten, doch die Imker weisen darauf hin, dass der ökologische Schaden viel größer sei.

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Ausnahmegenehmigung Ätznatron
20. April 2017

Ausnahmegenehmigung für Ätznatron – Gege...

Ätznatron ist nicht mehr in der Biozid-Verordnung gelistet. Damit ist der Einsatz als Desinfektionsmittel im Fall eines Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut eigentlich verboten. Doch es kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Schon seit dem vergangenen Jahr hat es immer wieder für Irritationen bei Imkern und Veterinären geführt, dass das sogenannte Ätznatron (NaOH) von der offiziellen Liste der Biozide gestrichen wurde. „Imker und Veterinäre sind seit Mitte 2016 verunsichert, welches Desinfektionsmittel im Seuchenfall vorgegeben werden darf“, erklärt Werner von der Ohe den Anlass für die Mitteilung, die das Laves Bieneninstitut in Celle vor einigen Tagen verschickte. Darin erklärt der Institutsleiter, dass Ätznatron dennoch auch weiterhin von Tierärzten als Desinfektionsmittel gegen die Amerikanische Faulbrut eingesetzt werden darf.

Zwar ist das Mittel nicht mehr in der Biozid-Verordnung (EU(VO)528/2012) gelistet. Doch für den Seuchenfall gilt eine Ausnahmegenehmigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Der Grund: Es gibt derzeit für die Amerikanische Faulbrut kein anderes, wirksames Desinfektionsmittel.

Ausnahmegenehmigung für Ätznatron durch Veterinär

Das Bieneninstitut in Celle hat in seiner Mitteilung erklärt, wann und wie Ätznatron grundsätzlich verwendet werden darf: So muss der Veterinär einen Antrag für die Ausnahmegenehmigung beim BVL stellen, der in der Regel problemlos innerhalb weniger Tage genehmigt wird. Die Ausnahmegenehmigung gilt dann für einen Zeitraum von maximal 180 Tagen.…

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