Pauschale Umsatzsteuer beim Honigverkauf...
Imkerinnen und Imker dürfen ihren Honig mit einer pauschalen Umsatzsteuer verkaufen. Der Steuersatz dafür wird jedes Jahr neu bestimmt. Künftig könnte er auf 7,8 Prozent sinken. Das sind die Pläne.
Lange Jahre galt ein Steuersatz von 10,7 Prozent, den sogenannte pauschalierende Landwirte – und damit auch Imkerinnen und Imker – auf ihre Produkte aufschlagen durften, ohne die Steuer dann an das Finanzamt abführen zu müssen. Die dahinterstehenden Regelungen, §24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 allerdings reformiert. Seitdem wird der Steuersatz jedes Jahr neu bestimmt und seither sinkt er.
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