Umstufung von Vespa velutina
Viele Imkerinnen und Imker hatten eine Umstufung der Asiatischen Hornisse auf Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 befürchtet. Am 24. März ging nun eine entsprechende Mitteilung aus Deutschland an die EU. Wie geht es jetzt mit der Bekämpfung der invasiven Art weiter?
Die Asiatische Hornisse wurde 2016 in der EU als „invasive Art unionsweiter Bedeutung“ eingestuft. Seitdem besteht eine EU-weite Bekämpfungs- und Ausrottungspflicht, für die in Deutschland bisher die Umweltministerien der Länder zuständig waren. Ist die Art in einem Mitgliedstaat bereits weit verbreitet, kann die Ausrottungspflicht jedoch entfallen. Die Art wird dazu auf Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 umgestuft. Dies ist nun in Deutschland geschehen. Die Entscheidung gilt auch für diejenigen Bundesländer, in denen Vespa velutina noch nicht oder nur mit wenigen Nestern aufgetreten ist.
Trotz Umstufung: Bekämpfung von Vespa velutina soll weitergehen
Artikel 19 der EU-Verordnung schreibt allerdings auch vor, dass der Mitgliedstaat Maßnahmen zum Management der invasiven Art vorweisen muss, damit „Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden“. Dabei ist eine Kosten-Nutzen-Analyse der Bekämpfung zwar erlaubt, Vertreter der EU-Kommission machten jedoch gegenüber dem Deutschen Imkerbund (D.I.B.) deutlich, dass die Bekämpfung auch nach einer Umstufung unvermindert weiterlaufen sollte.…
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